Das Kölner Jobcenter sammelt verschiedene Informationen über Personen, die ALG II beziehen. Neben den Stammdaten werden z. B. sogenannte „Vermittlungshemmnisse“ erfasst. Darunter können auch sehr sensible Daten der Betroffenen fallen, z. B. über körperliche und psychische Krankheiten, eine bestehende Schwangerschaft, Straftaten und Suchterkrankungen. Das Jobcenter Köln überträgt einen großen Teil von Eingliederungsmaßnahmen an gemeinnützige Organisationen, sogenannte Beschäftigungsträger. In Köln haben sich diese im Konsortium Kölner Beschäftigungsträger zusammengeschlossen. Die Ratsgruppe BUNT wollte in einer Anfrage (1) wissen, wie datenschutzkonform der Austausch zwischen dem Jobcenter und den privaten Beschäftigungsträgern organisiert ist. Die Antwort des Jobcenters bestätigt Befürchtungen, dass auch sensible Informationen über ALG-II-Bezieher untereinander ausgetauscht wurden und werden und das sogar unverschlüsselt, denn das Jobcenter fordert erst in der Antwort von Trägern, die „(noch) nicht über die technischen Voraussetzungen zum Empfang bzw. zur Versendung unverschlüsselter Mail verfügen“, jetzt nachzurüsten.
Viele Fragen beschäftigten Thomas Hegenbarth, Sprecher der Ratsgruppe BUNT: „Die Antwort des Jobcenters ist in sich nicht schlüssig und sehr beunruhigend. Sie wirft viele Fragen auf: Welche Informationen sammeln die privaten gGmbHs über die zugewiesenen Betroffenen und auf welcher Rechtsgrundlage? Wann werden die gesammelten Informationen und die Stammdaten wieder gelöscht? Wie viele ALG-II-Bezieherinnen sind vom Austausch betroffen? Werden Mitarbeiterinnen beim Jobcenter und den privaten Beschäftigungsträgern hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Regeln und Rechte der Betroffenen geschult? Wie stellt das Jobcenter sicher, dass die an die Beschäftigungsträger weitergeleiteten und die dann von den Beschäftigungsträgern selbst gesammelten Daten dort nicht per E-Mail verteilt werden, in Clouds gespeichert werden oder für immer in Datenbanken landen? Ich glaube, dass hier Rechte von Betroffenen mit Füßen getreten werden. Auch in Fragen des Datenschutzes scheint es leider so, dass ALG-II-Bezieherinnen Bürger*innen zweiter Klasse sind. Im nächsten Sozialausschuss werde ich nachbohren.“
Die Ratsgruppe BUNT fragte außerdem, wie oft das Jobcenter Köln von der Möglichkeit Gebrauch gemacht habe, Bankkonten von ALG-II-Bezieher*innen einzusehen. Laut Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat das Kölner Jobcenter vom 1. Januar 2016 bis zum 20. Juni 2018 insgesamt 741 Kontenabrufverfahren durchgeführt. Die Zahl der Kontenabrufverfahren stieg von 2016 (198) auf 2017 (475) um mehr als das Doppelte. Ob sich dieser Trend 2018 fortsetzt, kann noch nicht abschließend gesagt werden. Die Zahl scheint aber zu sinken: 2018 gab es bis zum 20.06.2018 nur noch 68 Kontenabrufverfahren.
Lisa Hanna Gerlach, Mitglied des Rates, kommentiert: „Diese Maßnahme stellt ebenfalls einen massiven Eingriff in die Rechte von ALG-II-Bezieher*innen dar. Hier stellt sich die Frage, was auf die Kontoabrufungen folgte: Sanktionen, Maßnahmen, Entlastungen, oder einfach nichts?”
(1) https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=675607&type=do&
741 Kontoabrufungen und mangelnder Datenschutz beim Jobcenter
- Von Ingo Luff unter Allgemein, Anfragen und Anträge, Pressemitteilung
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